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AGB

ELEKTROART GmbH
Andreas Arthofer

Weilbach 16, 4632 Pichl bei Wels, Oberösterreich

1. Geltungsbereich 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichungen hiervon sind nur dann verbindlich, wenn wir diese zuvor gegenüber unserem Vertragspartner ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Sofern unser Vertragspartner nicht Verbraucher ist, stimmt dieser hiermit rechtsverbindlich zu, dass auch im Falle der Verwendung von eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eigenen Einkaufsbedingungen seitens des Vertragspartners im Zweifel ausschließlich von unseren gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen ist; dies gilt selbst für den Fall, dass die Vorlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners unsererseits unwidersprochen geblieben ist.

2. Angebot/Kostenvoranschlag
Unsere Angebote gelten hinsichtlich Preise und Termine für 14 Tage ab Ausstellungsdatum als bindend, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag gilt mit Eingang des vom Auftraggeber unterfertigten Angebotes am Sitz unseres Unternehmens oder mit Übermittlung unserer Auftragsbestätigung an den Vertragspartner als geschlossen, spätestens jedoch mit Beginn unserer Arbeiten. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des vereinbarten Vertrages bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Allfällige für die Ausführung des Auftrages notwendige von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen, Bewilligungen oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn unserer vereinbarten Leistungen und Lieferungen zu erwirken; der Auftraggeber hat uns diesbezüglich zu informieren und hat uns allenfalls für frustrierte Aufwendungen schad- und klaglos zu stellen. Wir sind nicht verpflichtet mit den Arbeiten zu beginnen, solange die vorgenannten Genehmigungen nicht rechtswirksam erteilt worden sind. Für die Erstellung des Angebotes bzw. des Kostenvoranschlages ist kein Entgelt zu entrichten. Hingegen sind wir berechtigt angemessenen Aufwandersatz für gesondert angeforderte Muster in Rechnung zu stellen, auch wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht an uns erteilt wird. Ab einem Auftragswert von € 1.000,00 netto sind wir berechtigt eine angemessene Vorauszahlung einlangend vor Beginn unserer Leistungen in Rechnung zu stellen. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für dessen Richtigkeit übernommen werden; Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen gegenüber dem Angebot bzw. dem Kostenvoranschlag aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, oder aufgrund von Änderungen der Kollektivvertragslöhne oder Materialpreise, welche jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so werden wir den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von bis zu 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese zusätzlichen Kosten abweichend von Angebot bzw. Kostenvoranschlag von uns in Rechnung gestellt werden. Zusätzliche Kosten, welche aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen des Vertragspartners im Zuge der Leistungserbringung anfallen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Zahlungsbedingungen:
Der von uns in Rechnung gestellte Preis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten sämtliche Preise netto ohne Abzug. Mangels gesonderter Preisvereinbarung sind wir berechtigt, die von uns zu erbringenden Werkleistungen nach tatsächlichem Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen (u.a. auf Basis von Regiestunden). Im Falle eines pauschal vereinbarten Preises und vereinbarten Leistungszeitraumes gehen wir davon aus, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann, andernfalls wir zur angemessenen Nachforderung (u.a. auf Basis von Regiestunden) berechtigt sind. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Auftraggeber die entstandenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Weiters sind wir berechtigt pauschale Mahngebühren in der Höhe von € 40,00 pro Mahnung sowie Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz per anno zu verrechnen. Für den Fall eines augenscheinlichen Rechen- oder Kalkulationsfehlers bleibt uns eine nachträgliche Richtigstellung der Rechnung vorbehalten.

4. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem uneingeschränkten Eigentum.

5. Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.Sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt, hat der Auftraggeber grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und verjähren Ersatzansprüche des Auftraggebers binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab Leistungserbringung. Für den Fall des Vertragsrücktrittes seitens des Auftragsgebers nach Vertragsabschluss sowie vor Beginn bzw. vor Abschluss unserer Arbeiten gilt eine Vertragsstrafe in der Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme als vereinbart. Ein über diese Vertragsstrafe hinausgehender Schaden ist ohne Anrechung auf die vereinbarte Pönale ebenso zu ersetzen. Etwaige bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes erbrachte Teilleistungen sind umgehend zur Zahlung fällig. 

6. Gewährleistung:
Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Fertigstellung, wobei der Auftraggeber zu beweisen hat, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war.

7. Aufrechnungsverbot:
Sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt, ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Urheberrechte:
Sämtliche Pläne, Skizzen, Muster oder sonstige von uns bereitgestellten Fachunterlagen, Prospekte, Kataloge oder ähnliches verbleiben in unserem geistigen Eigentum. Jede Verwendung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Sofern kein Verbrauchergeschäft vorliegt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

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